Tier - Haftpflicht - Versicherung: Denn sogar mit dem liebsten Hund können mal die Pferde durchgehen
»Keine Angst! Der tut nichts! Der will nur spielen!«
Ja, das sagen Sie alle, die tierlieben Herrchen und Frauchen. Und sind hinterher völlig von den Socken,
- wenn ihr kleiner Struppi beim Gassi Gehen ein Kaninchen entdeckt, sich dann im aufwallenden Jagdfieber von der Leine reißt und danach einen Verkehrsunfall verursacht
- ihr eigentlich ganz sanftmütiger Hund in einem ebenso harmlosen Passanten eine Bedrohung sieht und aus heiterem Himmel zubeißt
- Bello plötzlich mit einem anderen Rüden rauft, sich verbeißt und den Konkurrenten dadurch so verletzt, dass er tierärztlich behandelt werden muss
- ihr Pferd scheut, durchgeht und spielende Kinder über den Haufen trampelt
Das Bürgerliche Gesetzbuch lässt in solchen und vergleichbaren Fällen keineswegs die Zügel schleifen: »Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.« (§ 833 BGB)
Sie sehen: Als privater Tierhalter brauchen Sie mehr als Tierliebe. Sie brauchen eine Tier - Haftpflicht - Versicherung. Denn nur die reguliert jene Schäden, die aus der Tatsache herrühren, dass Tiere nun mal Tiere sind und sich nicht »vernünftig« verhalten können.
Für Sie »erschnüffle« ich die optimale Tier - Haftpflicht – Versicherung – denn auch hier treten bei den Tarifen und Leistungen erhebliche Unterschiede auf.


