Berufsunfähigkeitversicherung: Wenn Ihnen stattliche Leistungen lieber sind als staatliche Almosen

Sie sind am 1. Januar 1961 oder später geboren? Dann haben Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit gleich doppelt Pech ...

Was Ihnen bleibt, ist ein kümmerliches Almosen – zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel.

Der vergangene Berufsschutz ist in seiner Gesamtheit weggefallen - dieser wurde durch eine bloße Erwerbsminderungsrente ersetzt. Alle später als 1961 Geborenen erhalten statt der bisherigen Berufsunfähigkeitsrente nur noch eine gestaffelte Erwerbsminderungsrente.

Sie wird prinzipiell nur befristet zuerkannt und richtet sich nach der Anzahl der Stunden, die ein Antragsteller noch täglich arbeiten kann - unabhängig von seiner bisherigen beruflichen Stellung. Nicht nur, dass diese Erwerbsminderungsrente vorne und hinten nicht reicht – sie wird zu allem Unglück befristet und gestaffelt ausgezahlt. Ganz egal, wie Sie zuvor Ihr Einkommen bestritten haben oder wie erfolgreich Sie in Ihrem Beruf mal gewesen sind.

Es nützt Ihnen also nichts, wenn Sie als (sagen wir mal) Architektin oder Maschinenbau-Ingenieur überaus gefragt waren.

Wenn Sie wegen einer Krankheit zwar berufsunfähig werden, aber beispielsweise weiterhin als Pförtnerin oder Parkwächter ackern können, müssen Sie diesen Hunger-Job wohl oder übel ausüben. Halten Sie das länger als drei Stunden täglich durch, wird Ihre Erwerbsminderungsrente erbarmungslos halbiert.

Schreckliche Aussichten? Nicht, wenn Sie rechtzeitig vorsorgen und bei mir eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Die ist zwar nicht staatlich, aber stattlich, zumindest, was die ausgezahlten Leistungen angeht. Und ich sorge im Vorfeld durch gründliche Recherchen dafür, dass Ihre Beiträge bezahlbar bleiben.

Handeln Sie – damit Sie im Fall der Berufsunfähigkeit keinen finanziellen Schaden tragen müssen!

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